Nachträgliche Eintragung bei technischen Veränderungen am Fahrzeug

Beschreibung

Beschreibung

Zugelassen werden nur Fahrzeuge mit einer gültigen ABE oder einer EU-Typengenehmigung. 

Jedes Fahrzeug verfügt ab Herstellerwerk über eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Als Nachweis derselben ist die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellte ABE mit ihrer Nummer im Kraftfahrzeugbrief / ZBII eingetragen. Diese ABE gilt für das Serienfahrzeug mit bestimmten, vom Hersteller freigegebenen Modifikationen, wie zum Beispiel leicht breiteren Reifen.

Verändert der Fahrzeugbesitzer technisch etwas an seinem Fahrzeug

  • breitere Reifen
  • größere Felgen
  • Modifikationen an Motor
  • oder Karosserie
  • oder auch nur Scheinwerferblenden
  • oder Tönungsfolien auf den Fenstern

erlischt automatisch die ABE des Automobilherstellers.

Damit ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, selbst wenn es noch amtliche Kennzeichen besitzt.

Nachträgliche Veränderungen müssen in der Regel vom TÜV überprüft und abgenommen werden.

Für die Eintragung in die Zulassungspapier müssen Sie beim Straßenverkehrsamt vorsprechen.