Bodenverunreinigungen & Bauanträge

An allen Baugenehmigungs- und Planverfahren, die das Stadtgebiet Duisburg betreffen, wird die Untere Bodenschutzbehörde beteiligt.

Beschreibung

Beschreibung

Ergeben sich insbesondere beim Abgleich mit dem Altlastverdachtsflächenkataster Hinweise auf mögliche Bodenbelastungen, muss im weiteren Verfahren geprüft werden,

  • ob diese auf den betroffenen Grundstücken tatsächlich vorliegen und 
  • ob von diesen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder für andere Schutzgüter, so z. B. für das Grundwasser, ausgehen. 

In der Regel sind hierfür Bodenproben entsprechend den bodenschutzrechtlichen Vorgaben durch einen Sachverständigen zu entnehmen und analytisch auf ihren Schadstoffgehalt zu untersuchen.

In Abhängigkeit von der konkreten Belastungssituation kann es auch erforderlich werden, dass zusätzlich die Bodenluft und/oder das Grundwasser beprobt werden. 

Anhand der gewonnenen Untersuchungsergebnisse beurteilt der Sachverständige die konkrete Gefahrenlage. Er führt eine so genannte Gefährdungsabschätzung durch. 

In Baugenehmigungsverfahren ist es die Aufgabe des Bauherrn, diese Untersuchungen zu veranlassen. Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit den staubbedingten Bodenbelastungen in Duisburg erhalten Sie im, unten auf dieser Seite bereitgestellten, Informationsblatt Bauvorhaben 2020.