Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster
Das Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Duisburg umfasst alle bisher erkannten Altstandorte und Altablagerungen im Stadtgebiet.
Beschreibung
Beschreibung
Gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) sind neben dem Grundstückseigentümer und Verursacher der Verunreinigung auch Bauherren verpflichtet, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung der Unteren Bodenschutzbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Grundlage der Erfassung bilden die bis in das Jahr 1845 zurückreichenden topographischen Karten im Maßstab 1:25000, Luftbildaufnahmen (ab Jahrgang 1926 im Maßstab 1:5000), stereoskopische Luftbilder (ab Jahrgang 1952) sowie Archivmaterialien (Hausakten, Abbruchakten, Zeitungen und Adressbücher).
Auskünfte aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster werden gemäß § 10 (3) LBodSchG nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetztes erteilt und sind gebührenpflichtig.
Das wird benötigt
- Ein Lageplan mit Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer(n)
- Ausgefüllter Antrag auf Auskunft aus dem Altlastverdachtsflächenkataster (Öffnet in einem neuen Tab).
- Als eingetragener Eigentümer des Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für andere Antragsteller gilt:
Da die Informationen des Altlastenverdachtsflächenkatasters im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist eine Beteiligung des Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe erforderlich. Um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen, sollten Sie mit dem Antrag eine formlose Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers einreichen.
Gebühren
Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind nach der Tarifstelle 15c.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist vom Antragsteller zu entrichten. Es werden keine separaten Rechnungen erstellt!
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt regelmäßig je nach Informationsmenge:
70 € - 140 €
Für Auskünfte mit einem außergewöhnlich hohen Bearbeitungsaufwand können Gebühren von bis zu 500 € anfallen. In diesem Fall würden Sie jedoch vorab telefonisch informiert.
Auskünfte mit geringfügigem Aufwand (Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten) werden gebührenfrei erteilt.
Beachten Sie bitte, dass ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung des Eigentümers zu einem höheren Zeitaufwand bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage führen.
Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich an: Herrn A. Rüttgers, Telefon: 0203/283-4307.
Bearbeitungsdauer
Bei der Antragstellung ist von einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen auszugehen. Sie kann sich bei umfangreichen Anfragen mit erheblichem Aufwand auf ca. 8 Wochen erhöhen. Es wird daher dringend empfohlen Altlastenauskünfte mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf (z.B. vor einem anberaumten Notartermin) zu beantragen. Bei fehlender Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers muss mit einer wesentlichen Erhöhung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.