Heilpraktikerüberprüfung

Was ist die Heilpraktikerüberprüfung beim Gesundheitsamt?

Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), ohne als Arzt/Ärztin bestallt zu sein, ausübt, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktiker*in. Diese Erlaubnis erfordert eine Heilpraktiker*innen-Überprüfung.

Die Heilpraktiker*innen-Überprüfung ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter in Deutschland, die sicherstellen soll, dass Heilpraktiker*innen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihren Beruf ausüben zu können. Die Überprüfung dient als Grundlage für die Entscheidung des Gesundheitsamtes, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten*innen erwarten lässt.