Amtsärztliche Aufsicht über Heilberufe

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Beschreibung

Beschreibung

Das Gesundheitsamt hat die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung von Berufsbezeichnungen zu überwachen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.

Aufgaben: Überwachung der Berechtigung zur Ausübung des Berufs bei Ärzten, Heilpraktikern und Heilhilfsberufen und zur Führung von Berufsbezeichnungen ("Krankenschwester", "Physiotherapeut", etc.) in Verbindung mit der nichtärztlichen Gesundheitsaufsicht.

Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gebeten.