Artenschutz

Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen.

Beschreibung

Beschreibung

Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten.

Gifttiergesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Der Landtag von NRW hat am 24.06.2020 ein Gifttiergesetz für NRW beschlossen, das ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes wird das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: LANUV.NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Handelsartenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Hier finden Sie alles rund um das Thema "Handel mit geschützten Tieren", wie z.B. Meldung der Haltung geschützter Tiere (Landschildkröten, Papageien, Frösche etc.), Fotodokumentation, EU-Bescheinigung etc.

 

Freilandartenschutz

Hier finden Sie Informationen zu den Themen "Bienen, Wespen und Hummeln" sowie "Vögel am Gebäude"
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Artenschutz im Planverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)

Diese Informationsangebot richtet sich in erster Linie an Bauherren, Architekten und Planungsbüros, die im Rahmen von Vorhaben eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz durchführen müssen
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