FAQ - Fragen rund um die Kleingärten

Mit 6.330 Einzelgärten in 106 Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG) auf 1.989.144 qm (städtischen Flächen) sind die Duisburger Kleingärten ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Grüns. Ihre Fragen hierzu werden hier beantwortet.

Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich über die Vere

Bild: H. Schäfer - Gemüseanbau

Was ist ein Kleingarten?

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) formuliert  in § 1 Folgendes:

§ 1 Begriffsbestimmung (1)

Ein Kleingarten ist ein Garten, der zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, z. B. Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

Weitere Infos im WWW:

Bild: H. Schäfer - Kleingartenanlage

Was ist eine Kleingartenanlage?

In der Begriffsbestimmung ist festgelegt, dass eine Kleingartenparzelle immer zu einer Kleingartenanlage gehört, die wiederum einen Kleingartenverein bildet.

Laut Förderrechtlinien des Landes NRW sind Dauerkleingartenanlagen in ihrem öffentlichen Teil tagsüber für jedermann zugänglich zu halten, damit sie zu Erholung der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Die dazugehörenden Wege Begleitgrün, Schutzpflanzung, Parkplätze, Vereinshäuser etc. sind von den Mitgliedern des Kleingartenvereins in eigener Verantwortung zu unterhalten sowie alle Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen.

Kleingartenvereine unterliegen einer Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Ämter und die anfallenden Aufgaben durch Mitglieder ehrenamtlich getätigt werden. Die Verwaltung erfolgt also in der Freizeit der jeweils gewählten Vorstandsmitglieder. Die hierfür notwendigen Leistungen müssen durch Gemeinschaftsarbeiten erbracht werden. Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsstunden werden durch den Verein festgelegt.

Bild: H. Schäfer - Kleingarten Nutzung

Was ist eine kleingärtnerische Nutzung?

Grund und Boden, der als Kleingarten genutzt wird, steht in einer wesentlichen sozialen Funktion.

Wenn auch ein gewisser Wandel bezüglich der Bedeutung des Kleingartens, insbesondere durch veränderte ökonomische Bedingungen festgestellt werden kann und der Anbau von Gartenbauerzeugnissen sowie der Freizeit- bzw. Erholungswert allgemein anerkannt wird, so darf doch die Kleingartenfläche weder allein noch überwiegend aus Rasenwuchs und Zierbepflanzung bestehen.

Deshalb stellt sich auch für die kleingärtnerische Nutzung (Anbau von Gartenbauerzeugnissen und Erholung) die Forderung nach einer vernünftigen Mischung, einerseits aus gärtnerisch genutzter Fläche, andererseits aus Zier- und Erholungsfläche. Dabei muss die zur Erholung dienende Zier- und Rasenfläche in einem vertretbaren Verhältnis zur Gesamtanlage stehen und sollte nicht größer als ein Drittel der Gesamtfläche des Kleingartens sein.

Bild: H. Schäfer - Kleingartenparzelle

Wie sieht eine Kleingartenparzelle aus?

In einem Kleingarten sollen sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Besondere Wert soll auch im Zeiten des Klimawandels auf den Natur- und Klimaschutz gelegt werden. Die Pflanzenauswahl trägt zudem maßgeblich zur Biodiversität bei. 

Der Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die so genannte 1/3-Teilung:

  • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
  • 1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
  • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue Einteilung an, sondern die Richtung sollte stimmen.

 

Bild: H. Schäfer - Verpächter

Wer ist Eigentümer, Verpächter und jeweiliger Ansprechpartner?

Die Stadt Duisburg - Umweltamt, als Eigentümerin, verpachtet dem

Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V.(VDK) als Generalpächter die städtischen Kleingartenflächen.

Der Verband verpachtet diese Flächen per Verwaltungsvertrag jeweils an die ihm angeschlossenen Vereine, auf der Basis des Generalpachtvertrages mit der Stadt Duisburg. Der Verband ist ausschließlich Ansprechpartner für die Vereine / Pächter*innen

Die Vereine verpachten die einzelnen Kleingartenparzellen wiederum an die einzelnen Kleingärtner*innen, damit sind die Vereine auch die direkten Ansprechpartner für Pächter*innen.

Bild: H. Schäfer - Wie bekomme ich einen Kleingarten

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Möchten Sie eine Kleingartenparzelle pachten bzw. Ihr Interesse hierfür anmelden, können Sie sich direkt an den Kleingartenverein wenden, dem Sie auf der Internetseite des Verbandes der Duisburger Kleingartenvereine e.V. (Öffnet in einem neuen Tab) finden.

Wie bekomme ich einen Kleingarten in einer Neuanlage?

Wie bekomme ich einen Kleingarten in einer Neuanlage?

Neue Dauerkleingartenanlagen werden von der Stadt Duisburgs hergerichtet.

Erstellt werden:

  • die Parzellen (durchschnittliche Größe 300 qm)
  • die Vereinswege
  • die Wasserzapfstellen
  • die Vereinshecken
  • die Vereinsparkplätze

Die fertig gestellte Anlage wird an den Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V. übergeben. Dieser gibt dann bei verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen eine Presseerklärung über die Vergabe von neuen Kleingärten heraus. Bewerbungen für eine Neuanlage müssen schriftlich erfolgen. Die spätere Vergabe der Kleingartenparzellen erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Bewerbungen. Es findet dann eine Informationsveranstaltung mit anschließender Vergabe der einzelnen Parzellen statt.

Wird die Neuanlage aufgrund ihrer Größe oder Lage keinem schon bestehenden Verein zugeordnet, so muss nach Vergabe der Parzellen ein neuer Kleingartenverein gegründet werden. Zur Gründung eines Kleingartenvereines sind mindestens sieben Personen notwendig. Von den Anwesenden muss ein Vereinsvorstand, bestehend aus Vorsitzendem, Kassierer und Schriftführer, gewählt werden. Ferner muss ein Name für die Kleingartenanlage gefunden werden, der durch Abstimmung der Anwesenden festgelegt wird. Da jedoch der aktuelle Bedarf an neuen Kleingärten zur Zeit gedeckt ist, werden von der Stadt keine neuen Anlagen geplant.

Was kostet ein Kleingarten jährlich?

Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten/Vereinsnebenkosten für eine Kleingartenparzelle setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.

Es kann an dieser Stelle nur ein ungefährer Betrag für das Jahr genannt werden, da sich z. B.  Mitgliedsbeitrag, Versicherung etc. natürlich im Laufe der Zeit ändern können/werden. Gegebenenfalls können beim jeweiligen Verein oder beim Verband die aktuellen Beiträge erfragt werden.

Die jährliche Jahresrechnung setzt sich zusammen aus:

- Mitgliedsbeitrag (incl. Vereins- und Verbandsbeiträge)
- eventuelle, einmalige Aufnahmegebühr
- Pacht (z. Zeit 0,27 Euro/qm) 
- Pflichtversicherungen:

  • Unfall
  • Feuer, Einbruch, Diebstahl (Laubeninhalt)

- Öffentlich rechtliche Lasten (Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst)
- Wassergeld 
- Strom
- Umlagen

Da sich - wie bereits oben beschrieben - noch einige Kosten ändern können, kann hier keine genaue Zahl genannt werden. Schätzungsweise sind ca. 250 € laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen. Evtl. Umlagen werden im Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen, z. B. für einen Vereinshausbau, für ein Kinderfest, für das Verlegen einer neuen Wasserleitung etc.

Da auf diesen jährlichen Mitgliederversammlungen diverse Beschlüsse gefasst werden/können, wird empfohlen an diesen Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Die Beschlüsse, die durch einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst werden, sind für alle Vereinsmitglieder bindend.

Bild: H. Schäfer - Wie sind Kleingärten ausgestattet?

Wie sind Kleingärten ausgestattet?

Kleingärten sind eine soziale Einrichtung und müssen daher für alle Bevölkerungsschichten finanzierbar sein.

Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die durch die Stadt und somit durch den Steuerzahler entsprechend bezuschusst werden. Daher sind an einen Kleingarten bestimmte Auflagen geknüpft, die z. B. dafür sorgen sollen, dass die Ablösesummen bei Pächterwechsel nicht ins Unermessliche steigen und Kleingärten für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben.

Im Vordergrund steht immer die kleingärtnerische Nutzung. Die Laube ist dieser kleingärtnerischen Nutzung untergeordnet und soll daher auch nur in einer einfachen Ausführung erstellt werden und nicht zu einer Art Ersatzeigenheim ausgebaut werden.

Bild: H. Schäfer - Darf der Kleingarten zu Wohnzwecken genutzt werden?

Darf der Kleingarten zu Wohnzwecken genutzt werden?

Ein Kleingarten ist nicht vergleichbar mit einem Wochenendhaus und soll es auch nicht werden, da der an die Gemeinnützigkeit gebundene niedrige Pachtpreis nur zu halten ist, wenn ein Kleingarten nicht als Wochenendhausgrundstück genutzt wird.

Kleingartenlauben sind deshalb nur für den vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen, mit gelegentlichen provisorischen Übernachtungen in den Sommermonaten. Aus diesen vorübergehenden Aufenthalten ergibt sich auch die Ausstattung der Kleingartenparzellen.

Wasserzapfstellen sind auf den Parzellen vorhanden, da sie ja auch zur kleingärtnerischen Nutzung (Gießwasser) benötigt werden. Ebenso zum Händewaschen, Kaffee kochen etc.

Diese Wasseranschlüsse dürfen jedoch nicht in die Laube verlegt werden, da weder das "Wohnen" begünstigt werden soll, noch Entsorgungsleitungen vorhanden und auch für die Zukunft nicht geplant sind, um eben den Wochenendhauscharakter nicht zu fördern.

Daher sind Wasserspültoiletten, Spülbecken, Waschbecken, Duschen etc. in Lauben nicht gestattet.

Bild: H. Schäfer - Wie ist die sanitäre Ausstattung in Kleingärten?

Wie ist die sanitäre Ausstattung in Kleingärten?

Chemietoiletten, wie sie auch in Wohnwagen und auf Campingplätzen benutzt werden, dürfen auch im Kleingartenbereich unter Verwendung von umweltschonenden Mitteln genutzt werden, sofern der Verein auf seinem Gelände eine genehmigte Abwassersammelgrube oder einen Kanalanschluss zur geeigneten Entsorgung hat.

Eine weitere und bessere Möglichkeit wären die verschiedenen Arten der Kompost- bzw. Trockentoiletten. Hierbei handelt es sich um Toilettensysteme, die hauptsächlich aus dem nordischen Bereich (Finnland / Schweden) kommen. Dort haben sie sich seit Jahren in den entlegenen Ferienhäusern ohne Ver- und Entsorgungsleitungen bewährt.

Diese Trockentoiletten funktionieren völlig ohne Wasser und werden nach jeder Nutzung mit Rindenschrot oder ähnlichem Material abgestreut. Durch ein ausgeklügeltes Toilettensystem findet keine Geruchsbelästigung statt, und Fäkalien verkompostieren sich innerhalb der Trockentoilette, so dass eine Entleerung der Toilette (je nach Frequentierung) lediglich wöchentlich über einen Komposthaufen erfolgen muss.

Von den Trockentoiletten werden verschiedene Systeme angeboten. Informationen über Kompostierungstoiletten können Sie beim Verband der Duisburger Kleingartenvereine e. V. erhalten.

Bild: H. Schäfer - Gibt es einen Strom- bzw. Telefonanschluss?

Gibt es einen Strom- bzw. Telefonanschluss?

Stromanschlüsse werden von der Stadt nicht eingerichtet, werden aber zur Verwendung von Arbeitsstrom für die Gartengeräte zugelassen.

Der Verein kann diese später mit einem Vereinsbeschluss und in Gemeinschaftsarbeit selbst erstellen.

Durch die Vorgabe der "einfachen Ausführung" der Laube, die lediglich einen "vorübergehenden Aufenthalt" ermöglicht, sind z.B. auch Telefonanschlüsse oder das Anbringen von Satellitenantennen und sonstigen Antennenanlagen untersagt.

Bild: H. Schäfer - Kann ein Kleingarten erworben werden?

Kann ein Kleingarten erworben werden?

Nein, Kleingartenanlagen sind eine von der Stadt Duisburg und dem Land NRW subventionierte Möglichkeit der Freizeitgestaltung.

Das Herrichten (Gelände, Wege, Wasserleitung etc.) einer Kleingartenanlage kostet heute ca. 15.000 € pro Kleingartenparzelle, bei lediglich einem Pachtpreis von zurzeit 0,27 € per qm/Jahr (incl. Straßenreinigungsgebühren / Winterdienst) für den Pächter.

Daher unterliegen die Kleingärten einer sozialen Bindung und sind nicht frei verkäuflich wie z. B. Wochenendhäuser, wo die Nachfrage den Preis bestimmt.

Es kann nur das Nutzungsrecht an einem Kleingarten erworben werden. Dieses muss immer über den Vereinsvorstand abgewickelt werden, denn nur der Verein ist berechtigt, einen Interessenten als neues Mitglied/Pächter aufzunehmen.

Da der Verein Pächter der Gesamtfläche der jeweiligen Kleingartenanlage ist, vergibt er die frei werdende Parzelle an einen Nachfolgepächter*in / Nutzungsberechtigten*in, entsprechend der Reihenfolge der Bewerber*in. Wird eine Kleingartenpartzelle von einem scheidenden Pächter*in übernommen, so hat der/die neue Pächter*in einen gemäß der Wertermittlungsrechtlinien des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V. festgelegten Betrag zu entrichten. Dieser wird von einem fachkundigen Wertermittler festgelegt. Möglich vorhandenes Inventar oder Werkzeuge sind nicht Bestandteil der Wertermittlung und müssen nicht übernommen werden.

Bild: H. Schäfer -

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