Überwachung tierischer Nebenprodukte

Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte (TNP). Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Beschreibung

Beschreibung

Die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern und vom Tier stammender Abfälle ist ein wichtiger Teil der Tierseuchenbekämpfung. Der Beseitigungspflicht unterliegen auch Speiseabfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen.

Die Verfütterung von Speiseabfällen mit tierischen Anteilen an Schweine oder Geflügel ist wegen der Gefahr der Übertragung von Tierseuchen (z.B. Schweinepest) strengstens verboten.

Betriebe, die tierische Nebenprodukte (TNP) transportieren, lagern, verarbeiten oder beseitigen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß VO(EG)1069/2009 registriert oder zugelassen werden und unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt. 

Für die Entsorgung von Großtierkörpern in Duisburg ist zuständig: 
Firma SecAnim
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Telefon: 02306 / 927 0921
Telefax: 02306 / 927 0920
Das Vergraben von einzelnen Heimtieren auf dem eigenen Grundstück ist zulässig, wenn das Tier so tief vergraben ist, dass es von mindestens 50 cm Erde bedeckt wird. Das Grundstück darf jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und es muss ein ausreichender Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen eingehalten werden.