Verwaltung von städtischen Baudarlehen

Die Verwaltung der bewilligten städtischen Darlehen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Feuerversicherung, Rückzahlung).

Beschreibung

Beschreibung

Anträge auf Veränderungen im Grundbuch wie z.B.:

  • Löschungen,
  • Pfandfreigaben,
  • Zustimmung zur Neuvalutierung,
  • Zustimmung zur Abtretung,
  • Vorrangseinräumungen,

werden bei der darlehensverwaltenden Stelle (Amt für Soziales und Wohnen) gestellt und bearbeitet.