Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, preisgünstigen Mietwohnraum für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten (Haushalte mit geringem Einkommen) durch zinsgünstige Darlehen zu schaffen.
Gefördert wird der Neubau von
- Mietwohnungen
- Mieteinfamilienhäusern
- Gruppenwohnungen
- Gemeinschafts- und Infrastrukturräume
Als Gegenleistung erhält die Bewilligungsbehörde für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren ein Wohnungsbelegungsrecht.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Frau Reicherts - Tel. 0203 283 2580
- Herr Bomm - Tel. 0203 283 2479
- Herrn Dietmar - Tel. 0203 283 2429
Sprech- und Öffnungszeiten:
montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr