Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen

Beschreibung

Beschreibung

Für was ist die Stadt Duisburg zuständig?

Die Gebärdensprache ist als Behördensprache anerkannt. Haben Sie ein Anliegen, dass Sie mit der Stadt Duisburg klären müssen, haben sie möglicherweise einen Anspruch darauf, einen Gebärdendolmetscher hinzuzuziehen.

Die Stadt Duisburg ist dann verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

Ein Anspruch besteht, wenn Sie eine anerkannte Hörbehinderung oder Sprachbehinderung haben.

Eine genaue Erklärung der Ansprüche und Leistungen können Sie bei Bedarf hier nachlesen: Kommunikationshilfeverordnung (KHV) (Öffnet in einem neuen Tab).

 Wo finde ich Dolmetscher*innen?

Der Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW (GSD NRW) stellt eine Liste der Dolmetscher zur Verfügung.

Eine umfangreiche Liste mit Dolmetschern*innen finden Sie hier: Liste DolmetscherInnen – GSD NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Wo finde ich das Antragsformular?

Um einen Gebärdensprachdolmetschenden von der Stadt gestellt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei uns einreichen. Es werden maximal die Kosten übernommen, die in der Kommunikationshilfeverordnung festgelegt sind.

Das Antragsformular erhalten Sie unten in der Rubrik Links- und Download.

(Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)Bitte senden Sie die Anfrage an: sozialamtstadt-duisburgde

Postanschrift: Amt für Soziales und Wohnen, 50-33

Schwanenstr. 5-7

47049 Duisburg

Fax: 0203 283 4108 

Telefon: 0203 94000

Offene Sprechstunde unter Nutzung der Gebärdensprache

Sofern Sie Beratung in Anwesenheit einer Gebärdensprachdolmetscherin wünschen, können Sie auch folgende Sprechzeiten kostenfrei nutzen:

der erste und dritte Montag im Monat ist die Beratung von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

der zweite und vierte Montag im Monat ist die Beratung von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Im:

Betreuungsbüro Angelika Hausmann:

Staatl. geprüfte Erzieherin 

Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe für Hörgeschädigte

Gebärdensprach-Dolmetscherin - Berufsbetreuerin

Hans-Böckler-Straße 23

47226 Duisburg Rheinhausen

Fon: 02065 8904478

Fax: 02065 8904750

Mobil: 0177 2735568

Email: Betreuungsbueroarge-hausmannde

Einige Informationen zum Thema: „Rat und Hilfe bei Gehörlosigkeit“ finden Sie im Seniorenwegweiser: „Älter werden in Duisburg" auf den Seiten 178-182: "Seniorenwegweiser (Öffnet in einem neuen Tab).