WTG-Behörde (früher: Heimaufsicht)
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) verfolgt den Zweck, die Rechte von pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen. Diese Rechte sind insbesondere in § 1 Abs. 2 bis 4 WTG niedergelegt.
Für die Einhaltung dieser Rechte ist die WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht) zuständig.