Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen
Details
Bemerkung
Die näheren Voraussetzungen sollten in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Zuständig sind für Personen, die außerhalb von Einrichtungen (z. B. Alten- und Pflegeheimen) leben, die jeweiligen Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen in den Bezirksämtern. Für Personen in Einrichtungen ist das zentrale Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Sprech-/Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
Tel. Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
Bereich Nord
Außenstelle Hamborn, Walther-Rathenau-Straße 2
Bereich Meiderich/Beeck
Außenstelle Meiderich, Walther-Rathenau-Straße 2
Bereich Mitte/Süd
Außenstelle Mitte, Oberstraße 5
Bereich West
Außenstelle Homberg, Ruhrort, Baerl, Bismarckplatz 1
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |