Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben

Die Fachstelle befasst sich mit Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die im Arbeitsleben stehen und kooperiert dabei eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

Beschreibung

Beschreibung

Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX insbesondere in:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
  • Finanzielle Hilfen (Ausgleichsabgabe) an schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte behinderte Menschen und Arbeitgeber

(weitergehehende Informationen siehe Link weiter unten)

Besondere Voraussetzungen:

  • Anerkannte Schwerbehinderung (mindestens GdB von 50)
  • Gleichgestellte behinderte Menschen
  • Personen, die sich in einem Feststellungsverfahren befinden (hier: keine finanziellen Hilfen)

Kooperationspartner der Fachstelle ist das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Aufgabenfeld des kommunalen Integrationszentrums (OB-6).