Duisburger Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft
Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden auch angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen. Die aktuellen Regelungen finden Sie unten.
Beschreibung
Beschreibung
Ansprechpartner für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das jobcenter Duisburg. Für den Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) die Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen.