Förderung von Wohnraum für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen
Wir beraten schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen über die Wohnraumförderprogramme des Landes NRW und über die entsprechenden Fördervoraussetzungen für zusätzliche, notwendige Baumaßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Mietwohnungen in Duisburg und bearbeiten Ihren Finanzierungsantrag.
Beschreibung
Beschreibung
Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an den konkreten, individuellen Bedarf von Schwerbehinderten oder Pflegebedürftigen wird besonders unterstützt.
Das Land NRW fördert im Rahmen der Modernisierungsrichtline (RL Mod) mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungsnachlass von 50 % Baumaßnahmen zum Abbau von Barrieren in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen.
Dieses Darlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb gewährt werden.
Fördervoraussetzungen (nicht abschließende Aufzählung)
- Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder ein Pflegegrad vor.
- Die Mindestkosten betragen 5.000 Euro
- Bei selbstgenutztem Wohneigentum muss die Einkommensgrenze nach § 13 WFNG NRW eingehalten werden.