Stellungnahmen im Zusammenhang mit Störfallbetrieben

Bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionschutzgesetz sowie Bauleitplaungen und Bauvorhaben im Umfeld von Störfallbetrieben wird die Stabsabteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz beteiligt.

Beschreibung

Beschreibung

Wenn es auf dem Duisburger Stadtgebiet zur Errichtung oder Änderung von Betriebsbereichen, die unter die Störfall-Verordnung fallen kommt, wird II-KuB in dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Hier werden dann Stellungnahmen aus Sicht des Katastrophenschutzes verfasst, die eventuelle, mit der Errichtung oder Änderung verbunden, Probleme beleuchten. Eine vergleichbare Aufgabe wird von II-KuB übernommen wenn ein Bauleitplanverfahren (siehe Baugesetzbuch) für Gebiete in der Nähe von Störfallbetrieben durchgeführt wird und ebenso wenn ein konkretes Bauvorhaben in solchen Bereichen genehmigt werden soll.