Externe Notfallpläne für Störfallbetriebe

Die Stabsabteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz ist für die Erstellung von externen Notfallplänen für die Störfallbetriebe auf dem duisburger Stadtgebiet so wie in dessen Umfeld zuständig.

Beschreibung

Beschreibung

Nach §30 BHKG NRW ist die Stadt Duisburg verpflichtet für Betriebsbereiche der oberen Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung (siehe 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) so genannte externe Notfallpläne zu schreiben und zu aktualisieren. In diesen Notfallplänen werden Maßnahmen festgehalten, die von Feuerwehr und Krisenmanagement zu veranlassen sind wenn es in einem Störfallbetrieb zu einem Unfall kommt, bei dem Auswirkung außerhalb des Betriebsbereiches zu erwarten sind. Dazu zählen z.B. die Warnung und Information der Bevölkerung sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs.