Vollstreckung
Die Abteilung Vollstreckung nimmt innerhalb des Amtes für Rechnungswesen und Steuern die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Duisburg wahr. Durch die Vollstreckungsbehörde werden die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Duisburg wie z.B. Bußgelder und Steuern zwangsweise beigetrieben, soweit nach einer Mahnung keine vollständige Zahlung erfolgt ist. Außerdem wird die Vollstreckungsbehörde auch für bestimmte privatrechtliche Forderungen (wie z.B. VHS- oder Musikschulentgelte) der Stadt Duisburg tätig.