Zusätzlich zu den allgemeinen Beförderungsvoraussetzungen des § 24 LVO NRW regelt § 25 LVO NRW die speziellen Rahmenbedingungen der Modularen Qualifizierung.
In der Stadtverwaltung Duisburg müssen diejenigen, die von A 12 oder A 13, erstes Einstiegsamt der LG 2 auf A 13, zweites Einstiegsamt der LG 2 oder A 14 wechseln und keine Befähigung über einen entsprechenden Masterabschluss nachweisen können, verpflichtend an der Modularen Qualifizierung teilnehmen.
Sofern darüber hinaus noch freie Plätze in der Qualifizierungsmaßnahme zu vergeben sind, werden diese nach den Regelungen des § 25 Absatz 4 LVO NRW besetzt. Die Bestimmungen des § 25 LVO NRW finden dabei entsprechend auch auf Tarifbeschäftigte Anwendung.
Die Ausschreibung erfolgt dazu durch das Amt für Personal- und Organisationsmanagement und richtet sich an
- Beamtinnen und Beamte, die seit mindestens 2 Jahren Aufgaben der Besoldungsgruppen A 12 wahrnehmen,
- Beschäftigte, die seit mindestens 2 Jahren Aufgaben der Entgeltgruppe 11 TVöD wahrnehmen,
- Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die seit mindestens 2 Jahren bis zum Ausschreibungsende Aufgaben nach S 17 SuE wahrnehmen.
Die Durchführung des Auswahlverfahrens obliegt ebenfalls dem Amt für Personal und Organisationsmanagement.