Der Städtische Außendienst Duisburg (SAD)
Spaß am Abkassieren? Knöllchen für alle? Hilfspolizei? Sicher nicht!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SAD sorgen für ein faires und respektvolles Miteinander. Sie helfen, wenn Gefahr droht, unterstützen in schwierigen Situationen und achten darauf, dass öffentliche Plätze für alle nutzbar bleiben.
Komm in unser Team - wir suchen dich
- für das Bürger- und Ordnungsamt als Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter (w, m, d) im mittleren Dienst des städtischen Außendiensts (SAD) (Öffnet in einem neuen Tab)
- für das Bürger- und Ordnungsamt mehrerer Sachbearbeitungen (w, m, d) im Bezirksdienst des Städtischen Außendienstes (Öffnet in einem neuen Tab)
Fragen an den SAD
Was genau ist eigentlich der SAD?
Der Städtische Außendienst (SAD) ist Teil des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg.
Wir sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig.
Wir bewegen uns im öffentlichen Raum, zeigen Präsenz, sind Ansprechpersonen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Mit unserer Anwesenheit wollen wir schon vorab Ordnungswidrigkeiten verhindern, können diese aber auch verfolgen und wollen Probleme lösen. Schlussendlich möchten wir einen Beitrag für die Lebensqualität der Duisburgerinnen und Duisburger leisten.
Für welche Ordnungswidrigkeiten seid ihr zuständig?
In erster Linie gehen wir „Auffälligkeiten“ in der Öffentlichkeit nach, klären Sachverhalte und „Störungsbilder“. Zum Beispiel beim sogenannten aggressiven Betteln werden die Personen angesprochen, gegebenenfalls des Platzes verwiesen oder ins Polizeigewahrsam verbracht, sollte keine Einsicht oder Verhaltensänderung eintreten.
Für welche Probleme ist der SAD nicht zuständig?
Der SAD ist nicht für alle Arten von Verstößen zuständig. Beispielsweise fallen Parkverstöße oder Straftaten nicht in unseren Aufgabenbereich. Für Parkverstöße ist in der Regel die Verkehrsüberwachung zuständig, und Straftaten werden von der Polizei bearbeitet.
Welche Möglichkeiten und Befugnisse habt ihr, um Ordnungswidrigkeiten zu begegnen?
Je nach Situation gehen wir unterschiedlich vor. Deswegen ist für unsere Arbeit neben Menschenkenntnis und Gespür für die Situation auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Engagement wichtig.
Erkennen und ermitteln wir Ordnungswidrigkeiten, dann erheben wir Verwarngelder und leiten eventuell Bußgeldverfahren ein. Zum Beispiel beim Grillen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen oder beim Wegwerfen von Müll in der Öffentlichkeit.
Weil wir auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit dem Polizeigesetz arbeiten, sind wir aber auch befugt, Maßnahmen mit Zwang gegen Personen durchzusetzen.
Bei akuten Situationen greifen wir also auch direkt ein, um Gefahr und Schäden für die Öffentlichkeit zu verhindern.
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Wir können:
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Generell arbeiten wir eng mit den Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Fachbereiche und mit weiteren Behörden zusammen. Denn wir sind auch angehalten, bestimmte Schadens- und Gefahrenfälle generell zu melden, da wir Außendienstmitarbeitenden diese nicht abschließend übernehmen können. Das sind Rechtsverstöße, wo Ordnungsverfügungen, beispielsweise Zwangsgelder, angedroht, angesetzt und durchgesetzt werden müssen.
Welche Aufgaben habt ihr sonst noch?
Wir bekommen unsere Aufträge direkt vom Bürger- und Ordnungsamt, wenn es um Gefahrenabwehr geht. Wir arbeiten aber auch eng mit dem Gesundheitsamt, dem Schulverwaltungsamt, der Stadtkasse, der Ausländerbehörde, dem Rechts- und dem Jugendamt zusammen. Bleiben zum Beispiel Kinder über eine längere Zeit dem Unterricht fern, übernehmen wir im Auftrag des Jugendamtes die Schulzuführung.
Könnt ihr ein Beispiel nennen, wie ein Fall ablaufen könnte?
Es gibt Beschwerden über Ruhestörungen im Umfeld einer Gaststätte.
Diese gehen bei den Kolleginnen und Kollegen des Gaststättenfachbereichs ein. Nach erfolgter Prüfung der vorliegenden Genehmigungen wird ein Auftrag zur Kontrolle an die Führungs- und Koordinierungsstelle (Füko) des SAD erteilt.
Diese vergibt, nach Konkretisierung (z.B. Uhrzeit der regelmäßigen Ruhestörung), den Auftrag an ein Team des SAD, welches die Örtlichkeit anfährt und überprüft. Wird die Ruhestörung bestätigt, führen die Kolleginnen und Kollegen ein aufklärendes Gespräch mit den Verantwortlichen und überwachen die Abstellung der Ruhestörung.
Das Ergebnis der Kontrolle wird dann an die Füko gesendet, die den Fall – wenn Einsicht besteht – schließt und an den Fachbereich mit den Kontrollergebnissen zurücksendet. Von dort erfolgt die weitere Bearbeitung – eventuell mit Auflagen zum Betrieb oder Ähnlichem – abschließend.
Der Städtische Außendienst unterschiedet sich in Bezirksdienst, Außendienst, Ermittlungsdienst und Abfallaufsicht. Was bedeutet das?
Bezirksdienst:
Die Mitarbeitenden des Bezirksdienstes agieren weitestgehend frei von „Standard“-Arbeitsaufträgen in einer dauerhaften und festen räumlichen Zuordnung zu den einzelnen Stadtbezirken. Sie sind täglich, weitestgehend zu Fuß und uniformiert, in den verschiedenen Stadtteilen unterwegs. Sie dienen als Ansprechperson vor Ort, gehen aktiv auf Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Gewerbetreibende zu und sorgen mit ihrer Präsenz in einem großen Maße für die „Sichtbarkeit“ des Außendienstes in den einzelnen Stadtteilen.
Außendienst:
Der Städtische Außendienst ist neben der Polizei ein wichtiger Akteur des ordnungsbehördlichen Gefüges zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Duisburg. Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Duisburg ist der Städtische Außendienst an allen Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet präsent. Er arbeitet dabei präventiv, um Gefahren abzuwehren, sowie repressiv, bei tatsächlichen festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Zusätzlich übernimmt er einzelfallbezogene Aufträge für andere Fachbereiche und trägt so dazu bei, dass das Stadtbild positiv und sicher bleibt.
Ermittlungsdienst:
Der Ermittlungsdienst wird von verschiedenen Fachbereichen innerhalb der Stadt Duisburg, sowie externen Behörden und Dienststellen beauftragt, Ermittlungen für sie durchzuführen. Dabei werden zum Beispiel Halter-, Fahrer- und Anschriftenermittlungen durchgeführt.
Abfallaufsicht:
Die Mitarbeitenden der Abfallaufsicht kontrollieren die einzelnen Stadtteile hinsichtlich wilder Müllablagerungen, gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach, ermitteln Verursacher und leiten die gewonnen Erkenntnisse an die zuständigen Fachbereiche, zur weiteren Bearbeitung (zum Beispiel: Einleitung Bußgeldverfahren, Abholung der Müllablagerung) weiter.
Ihr tragt im Außendienst eine bestimmte Uniform und Ausrüstung, wie sieht diese genau aus?
Im Außendienst tragen wir eine blaue Uniform, die mit dem Stadtwappen und unserer Amtsbezeichnung gekennzeichnet ist. Sie macht uns für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpersonen erkennbar.
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Zur Ausrüstung gehören:
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Damit sind wir gut ausgestattet, um sicher, effizient und professionell im öffentlichen raum tätig zu sein.
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