Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes (Städtischer Außendienst) - Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse

Beschreibung

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Falls Sie den Außendienst über einen Gefahrenbereich informieren möchten, informieren Sie sich bitte zunächst darüber, ob der Außendienst tatsächlich dafür zuständig ist.

Erfahrungsgemäß sind für viele Probleme der Innendienst des Bürger- und Ordnungsamtes oder andere städtische Fachbereiche zuständig. Dies ist z. B. der Fall, wenn zur Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen schriftliche Ordnungsverfügungen erlassen werden müssen. Denn viele Personen ändern bedauerlicherweise erst nach einer Zwangsgeldfestsetzung dauerhaft ihr Verhalten.

Beispielhafte Auflistung zuständiger Innendienst-Fachbereiche:

  • Parkverstöße- und behinderungen = Bürger- und Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung
  • Hundesteuer = Amt für Rechnungswesen und Steuern
  • Rattenbefall = Bürger- und Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Lärmprobleme = Bürger- und Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungsangelgenheiten
  • Gewerbeangelegenheiten = Bürger- und Ordnungsamt, Gewerbebereich
  • Gaststättenangelegenheiten = Bürger- und Ordnungsamt, Gaststättenbereich
  • Unsachgemäße Tierhaltung = Veterinäramt
  • Verstöße gegen die Anlein- und Maulkorbpflicht bei Hunden = Bürger- und Ordnungsamt 
  • Fundtiere = Tierschutzzentrum DU-Neuenkamp 
  • Jugendschutzprobleme = Jugendamt
  • Obdachlose = Amt für Soziales und Wohnen
  • Körperverletzungen und andere Straftaten = Polizei

In dringenden Fällen bei z. B. sog. gegenwärtigen Gefahren, bei denen eine sofortige Gefahrenbeseitigung durch das Bürger- und Ordnungsamt erforderlich ist (z.B. akute Lärmbelästigungen, herabfallende Dachziegel und dergleichen) wenden Sie sich bitte an die Führungs- und Koordinierungsstelle des städtischen Außendienstes.

Aufgabenumfang des städtischen Außendienstes (SAD). Der SAD

  • ist Ansprechpartner für Probleme und Fragen der Bürger 
  • ist „Auge“ für die Stadtverwaltung, andere Behörden und Einrichtungen 
  • stellt eigenständig relevante Auffälligkeiten im Straßenbild fest, und klärt Sachverhalte / Störungsbilder schnellstmöglich auf 
  • meldet den zuständigen städtischen Fachbereichen und anderen Behörden Schaden- und Gefahrenfälle, in denen zur Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen Ordnungsverfügungen zu erlassen sind 
  • greift bei sog. gegenwärtigen Gefahren sofort ein, um Schäden für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern bzw. zu verfolgen 
  • ahndet Ordnungswidrigkeiten (Erhebung von Verwarnungsgeldern vor Ort, Einleitung von Bußgeldverfahren bei schwerwiegenden Rechtsverstößen) 
  • erhält vom Innendienst des Bürger- und Ordnungsamtes Arbeitsaufträge, insbesondere in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr nach gewerbe-, gaststätten- und immissionsrechtlichen Vorschriften sowie Straßenverkehrs-, Melde- und Ausländerangelegenheiten 
  • erhält Arbeitsaufträge von anderen städtischen Fachbereichen (Gesundheitsamt, Schulverwaltungsamt, Stadtkasse, Rechtsamt, Jugendamt, etc.) 
  • erhält Amtshilfeersuchen von anderen Behörden

Befugnisse der Außendienstmitarbeiter*innen

Soweit festgestellte Rechtsverstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen, werden grundsätzlich vor Ort direkt Verwarnungsgelder zwischen 5 und 55 Euro erhoben. In schwerwiegenden Fällen leiten die Außendienstmitarbeiter*innen ein Bußgeldverfahren ein. 

Neben der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Außendienstmitarbeiter*innen im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Aufrechterhaltung der öffentliche Sicherheit berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Dafür stehen ihnen auch bestimmte Polizeibefugnisse zu. Dies sind u. a.:

  • Festhalten von Personen zum Zweck der Identitätsprüfung
  • Erteilung von Platzverweisen
  • Gewahrsamnahmen von Personen
  • Fesselung von Personen
  • Einsatz von Pfefferspray bei körperlichen Übergriffen
  • Durchsuchung von Personen
  • Durchsuchung von Sachen (Kraftfahrzeuge, Boote, Rucksäcke u. dergl.)
  • Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
  • Sicherstellung, Verwahrung, Verwertung und Vernichtung von Sachen

Daneben gibt es viele ordnungsbehördliche Maßnahmen, die nicht die Außendienst-, sondern die Innendienstsachbearbeiter*innen des Ordnungsamtes und anderer städtischer Fachbereiche mit Ordnungsverfügungen u. a. unter Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durchzusetzen haben.

Der Außendienst hat daher bestimmte Rechtsverstöße  den dafür zuständigen Fachbereichen und Behörden zu übermitteln.

Für wilde Müllkippen, unangemeldeten Sperrmüll und Schrottautos ist die Außendienstprojektgruppe "Abfallaufsicht" zuständig. Hierzu können Sie ebenfalls die Führungs- und Koordinierungsstelle des städtischen Außendienstes kontaktieren.

Polizei und Feuerwehr sind zu rufen, wenn Strafverfolgung und lebensrettende Maßnahmen erforderlich sind (z. B. an heißen Sommertagen in Fahrzeugen eingesperrte Kinder und Tiere, Ölspuren auf Fahrbahnen).

Darüber hinaus kann Call Duisburg ratsuchenden Bürger*innen in etlichen Fällen direkt lösungsorientierte Auskünfte erteilen. Das städtische Service-Telefon "Call Duisburg", Rufnummer: (0203) 94000 teilt Ihnen schnell und unbürokratisch den zuständigen Fachbereich für Ihr Problem mit und verbindet Sie auf Wunsch direkt mit den betreffenden Sachbearbeitern. Darüber hinaus kann Call Duisburg ratsuchenden Bürgern in etlichen Fällen direkt lösungsorientierte Auskünfte erteilen.