Das Koordinierungsgremium setzt sich zusammen aus den Sprechern der Arbeitsgruppen und der Geschäftsführung der PSAG. Das Gremium sichtet die Themenvorschläge aus den Arbeitsgruppen, ergänzt ggf. und stellt die Projektgruppen personell zusammen, dabei werden die Vorschläge aus den Arbeitsgruppen vorrangig behandelt.
Dazu gehört auch die Entscheidung, wer die Moderation übernimmt. Zielsetzung und Umfang der Projektgruppenaufgaben werden hier festgelegt. Die Themen sollen übersichtlich und praxisrelevant sein und müssen sich nicht ausschließlich an den Schwerpunkten der 4 Basisarbeitsgruppen (Erwachsene, psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen, psychiatrische und psychosoziale Versorgung von älteren Menschen, Suchtkrankenhilfe) orientieren. Die Bearbeitung von Querschnittsthemen ist ausdrücklich gewollt. Die Ergebnisse sollen sich an den, in den Projektgruppen beschriebenen Kriterien, orientieren.
Das Gremium befindet darüber, wie mit den Arbeitsergebnissen weiter verfahren wird. Eine enge Verzahnung zur Gesundheitskonferenz wird angestrebt. Das Koordinierungsgremium ist in seiner Entscheidung auf Konsens ausgerichtet, in strittigen Punkten behält sich die Geschäftsführung ein Veto- bzw. Entscheidungsrecht vor. Das Gremium trifft sich 4 mal im Jahr; das letzte Treffen im Jahr dient der Reflektion der Arbeit und der strategischen Planung. Jahresplanung, die Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit und die "Verwaltung" des Fördervereins runden das Aufgabenspektrum ab.