Antennen

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in der Landesbauordnung oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden. Insbesondere kann nur im Einzelfall beurteilt werden, ob die Antennen auch die planungsrechtlichen oder auch denkmalrechtlichen Vorschriften einhalten. Die Informationen basieren auf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.