Niederlassungserlaubnis
Beschreibung
Beschreibung
Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen.
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis.
Allgemeine Voraussetzungen
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit 3 oder 5 Jahren (je nach Zweck des Aufenthaltes)
- gesicherter Lebensunterhalt, d.h. eigenes Einkommen ohne zusätzlich öffentlicher Mittel zu bedürfen (bei Ehegatten genügt es, wenn der Lebensunterhalt durch einen Ehegatten gesichert ist)
- ausreichender Wohnraum
- 60 Monate Rentenversicherungszeit
(Bei Ehegatten genügt es, wenn die Rentenversicherungszeit durch einen Ehegatten erfüllt ist, bei Jugendlichen genügt es, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.) - erlaubte Arbeitsaufnahme bei Arbeitnehmern (bei Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte die Erlaubnis besitzt)
- ausreichende Sprachkenntnisse und die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie in den Integrationskursen erwerben. (Für den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse reicht ggfs. auch der Nachweis über einen im Bundesgebiet erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss bzw. der Abschluss einer deutschen Berufsausbildung aus. Ein Nachweis der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse ist auch erbracht, wenn ein allgemeinbildender deutscher Schulabschluss erworben wurde.)
- Strafrechtliche Verurteilungen (auch zu Geldstrafen) können der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegenstehen