Integrationskurse beantragen
Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchten, müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache sowie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.
Details
Gebühren
- 660 € (1 € je Unterrichtsstunde) Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung des Kurses (Bar oder per Einzug) direkt an den Träger zu entrichten,
- Kostenlos ist der Integrationskurs nur für Ausländer, die zum Kurs verpflichtet werden, Leistungen nach dem SGB II (früher Sozialhilfe) beziehen und nicht arbeiten können, weil sie die Sprache nicht beherrschen
- Die Prüfungsgebühren i.H.v. 100 € übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Bemerkung
Ausgenommen sind Ausländer, die bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz gültigen einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren. Bei ihnen ist es grundsätzlich nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. Diese Ausländer können aber zum Erwerb weiterer Sprachkenntnisse einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim Sprachkursträger stellen. Das Bundesamt entscheidet über die Zulassung.
Der Integrationskurs beinhaltet verschiedene Abschnitte und Module. Insgesamt umfasst er 600 Unterrichtseinheiten (UE) plus zusätzlich 60 Stunden Orientierungskurs. Der Basissprachkurs besteht aus 3 Zeitmodulen von je 100 UE. Danach folgt der Aufbausprachkurs mit 300 UE. Anschließend muss der 60-stündige Orientierungskurs absolviert werden. Dieser beinhaltet Themen über Rechtsordnung, Geschichte, Politik, Kultur und Gesellschaft der Bundesrepublik.
Es werden auch spezielle Kurse für Frauen, Eltern, Jugendliche und Analphabeten angeboten. Diese Kurse umfassen 900 Unterrichtsstunden plus 60 Unterrichtsstunden.
Der normale Integrationskurs findet über eine Dauer von 2 Jahren statt, es werden allerdings auch Intensivkurse angeboten. In diesen erhöht sich die Stundenzahl pro Woche und die zeitliche Dauer verringert sich auf 7 Monate.
Weiterer Ablauf
Die Prüfung DTZ (Deutschtest für Zuwanderer)
Die Prüfung für das Zertifikat Deutsch besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Jeder Sprachkursträger nimmt diese Prüfung ab. Teilnehmer müssen nachweisen, dass sie selbständig und ohne Dolmetscher in der Lage sind, sich ausreichend zu verständigen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung mehrfach wiederholt werden, wobei der Teilnehmer die Gebühren dann selbst zu tragen hat.
Lehrmittel
Es sind nur bestimmte Lehrmittel zugelassen. Diese hat der Teilnehmer selbst zu kaufen (Buch und CD ca. 12 €)
Fehlstunden
Unentschuldigtes Fehlen ohne einen triftigen Grund wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt. Das kann dazu führen, dass eine Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden kann. Die bereits bezahlten Gebühren werden dem Teilnehmer nicht rückerstattet.
Kurswechsel
Will der Teilnehmer aus triftigem Grund den Kurs wechseln (Job, Wechsel von Früh- auf Spätdienst), ist dies nach jedem abgeschlossenen Modul möglich (100 UE). Evtl. entscheidet der Kursleiter über einen Wechsel, z.B. bei Überforderung des Teilnehmers (statt Intensivkurs ein Basiskurs).
Institutionen
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung zum Beratungsgespräch an die jeweilige unter Kontakt aufgeführte Außenstelle der Ausländerbehörde Duisburg.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
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Organisationseinheiten
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Bürger- und Ordnungsamt |