Integrationskurse beantragen

Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchten, müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache sowie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.