EU-Freizügigkeit

Beschreibung

Beschreibung

Angehörige von EU-Staaten beziehungsweise Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen für die Einreise oder den Aufenthalt kein Visum. Bei Ihnen reicht ein gültiger Pass oder Passersatz. Sobald allerdings drei Monate nach Einreise vergangen sind, muss der Betroffene die gesetzlich festgelegten Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Des Weiteren kann bei der Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen ein Daueraufenthalt beantragt werden.

 

Staaten der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern

 

Freizügigkeitsvoraussetzungen

Freizügigkeitsberechtigt sind Arbeitnehmer/-innen, Erbringer von Dienstleistungen und Niedergelassene selbstständige Erwerbstätige. Zusätzlich können auch Studenten, Rentner und Rentnerinnen freizügigkeitsberechtigt sein, sofern Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorweisen können.