Abbrüche

Bzgl. der Entsorgung des Abbruchmaterials oder des Erdreiches sollte mit dem Amt für kommunalen Umweltschutz Kontakt aufgenommen werden.

Beschreibung

Beschreibung

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in der Landesbauordnung oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden.

Die Informationen basieren auf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften