Grundwasserbeschaffenheit
Grundwasserbeschaffenheit / Grundwassermonitoring
Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).
Beschreibung
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Update (09.05.2025):
Die Stadt Duisburg wird zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Untersagung der erlaubnisfreien Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung in Teilbereichen von Duisburg-Beeck und Duisburg-Bruckhausen sowie in einem Teilbereich von Duisburg-Marxloh erlassen. Ziel ist es auch in diesen Bereichen dem Entstehen schädlicher Bodenveränderungen entgegenzuwirken und gleichzeitig die menschliche Gesundheit zu schützen. Die geplanten Bereiche sind in der aktualisierten Schadstofffahnenkarte (siehe unten) dargestellt. Alle betroffenen Haushalte wurden vorab per Wurfsendung informiert.“
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Update (29.07.2024):
Die Stadt Duisburg hat eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der erlaubnisfreien Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung in Teilen von Duisburg-Homberg erlassen. Ziel ist es dem Entstehen schädlicher Bodenveränderungen entgegenzuwirken und gleichzeitig die menschliche Gesundheit zu schützen. Die Allgemeinverfügung wurde am 15.07.2024 im Amtsblatt (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung-Homberg (Öffnet in einem neuen Tab)
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Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).
Neben bekannten Bereichen mit Grundwasserverunreinigungen, die umfangreich untersucht und teilweise auch bereits saniert werden (siehe Übersichtskarte unten), wird die chemische Qualität des Grundwassers auch flächendeckend im Stadtgebiet untersucht, um Informationen über Hintergrundbelastungen oder bisher unerkannte Schadensbereiche zu gewinnen.
Anhand der Ergebnisse kann u.a. beurteilt werden, ob hinsichtlich der privaten Grundwassernutzung durch Gartenbrunnen über bereits bestehende lokale Empfehlungen hinaus, Bereiche identifiziert werden können, in denen Empfehlungen oder Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden müssen.
In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zu beachten:
Das in Gartenbrunnen zur privaten Nutzung geförderte Grundwasser ist KEIN Trinkwasser und sollte grundsätzlich auch nicht zum Befüllen von Swimmingpools genutzt werden, da es im Gegensatz zur umfangreichen Überwachung des Leitungswassers keiner geregelten Kontrolle unterliegt!
Aufgrund der oben beschriebenen Situation, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall schadstoffbelastetes Grundwasser aus Gartenbrunnen gefördert wird, welches bei unsachgemäßer Nutzung die Gesundheit gefährden kann.
In solchen Fällen ist neben der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit auch die Verschleppung von Schadstoffen in zuvor nicht kontaminierte Bereiche zu besorgen.
Für die erlaubnisfreie Nutzung von Grundwasser besteht daher für die Bohrungen, die zur Bewässerung (Privathaushalte) genutzt werden sollen eine Anzeigepflicht (Öffnet in einem neuen Tab) gem. § 49 WHG bei der Unteren Wasserbehörde.