Versteigerererlaubnis
Beschreibung
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 34 b Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG oder UG) erteilt werden.
Bei Wohnort in Duisburg muss der Antrag mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beim
Bürger- und Ordnungsamt,
Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum),
47051 Duisburg, Zimmer 411
gestellt werden.
Details
Dokumente
1. Personalausweis oder Pass
2. Es ist ein formeller Antrag zu stellen.
Den Vordruck erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg,
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9):
Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde - hier: Zimmer 411. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen „32-43-1 § 34 b GewO" anzugeben. (Sofern bereits eine GmbH, AG oder UG besteht, ist auch dafür ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.)
4. Führungszeugnis (Belegart 0):
Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgerservicestelle). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen „32-43-1 § 34 b GewO" anzugeben.
5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Sofern bereits eine GmbH, AG oder UG besteht, ist auch dafür eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
6. Auszug aus dem Handelsregister für eine bereits bestehende GmbH, AG oder UG. Zu erhalten bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht, Handelsregister.
7. Gesellschaftsvertrag der GmbH, AG oder UG, wenn diese noch in Gründung ist.
Gebühren
- bei Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Rechte, fremder Grundstücke und fremder grundstücksgleicher Rechte: 450,00 €
- bei Versteigerung fremder Grundstücke oder fremder grundstücksgleicher Rechte, wenn eine Erlaubnis für die Versteigerung von fremden beweglichen Sachen und / oder fremden Rechten bereits erteilt wurde: 350,00 €
Bemerkung
Bei der Ausübung des Gewerbes sind die Vorschriften der Versteigererverordnung zu beachten. Diese finden Sie unter "Links ins WWW:".
Öffentliche Bestellung von Versteigerern:
Öffentliche Versteigerungen (Pfandverkäufe und Notverkäufe) erfordern eine besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit, weil diese Versteigerungen zwangsweise angeordnet bzw. durchgeführt werden und der Eigentümer des Versteigerungsgutes auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss nehmen kann. Öffentliche Versteigerungen dürfen daher nur von öffentlich bestellten Versteigerern durchgeführt werden. Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist, dass der Antragsteller besonders sachkundig und berufserfahren ist. Die öffentliche Bestellung von Versteigerern wird in Nordrhein-Westfalen von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Die Erlaubnis ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, so muss es bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Wird das Gewerbe erneut aufgenommen, muss es lediglich unter Vorlage der bereits erteilten Erlaubnis neu angemeldet werden.
Weiterer Ablauf:
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung unter Vorlage des Erlaubnisscheins bei der Gewerbemeldestelle Königstr.63-65 -Averdunk-Centrum-, 47051 Duisburg, nur mit Termin anzumelden. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung betragen für natürliche Personen 26,00 €, für juristische Personen ab 33,00 €.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
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Organisationseinheiten
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten | |
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