Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E und C/CE
Beschreibung
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Details
Dokumente
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- Personalausweis/Pass
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (vorgeschriebenes Muster)
- Ärztliches Gutachten der Sehwerte (vorgeschriebenes Muster)
Gebühren
48,90 €.
Hier sind die Gebühren (5€) für den optionalen Direktversand bereits enthalten.
Zahlungsarten
Kartenzahlung wird in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugt, jedoch kann die Gebühr auch in bar gezahlt werden.
Bemerkung
Sie wohnen in Duisburg und möchten die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis verlängern? Der schnellste und einfachste Weg ist die Beantragung der Verlängerung mit dem von uns angebotenen Direktversand des Führerscheins - direkt zu Ihnen nach Hause, in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen!
Die C-Klassen laufen erst in ca. 2 Monaten ab?
Die Verlängerung beantragen Sie im Bürgerservice Ihrer Wahl, bitte geben Sie an, dass Sie den Direktversand wünschen. Der Führerschein wird Ihnen dann im neutralen Brief (Inhalt von außen nicht erkennbar) per Einwurfeinschreiben an Ihre Meldeadresse geschickt. Direkt durch die Bundesdruckerei aus Berlin, die den Führerschein nach Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde herstellt. Ihr Vorteil: Zeitaufwändige, interne Wege zwischen den Behörden fallen somit einfach weg und Sie müssen auch nicht erneut im Bürgerservice oder bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen! Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, dieser wird durch die Kolleg*innen vor Ort im Rahmen Ihrer Beantragung mittels Lochung und einem speziellen Aufkleber der Bundesdruckerei befristet. Ihren alten Führerschein können Sie somit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins weiter nutzen, ist jedoch dadurch wahrscheinlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig. (Bitte informieren Sie sich bei einem Automobilclub nach der Handhabung im jeweiligen Ausland, sofern Sie eine Auslandsfahrt planen).
Die C-Klassen sind bereits abgelaufen oder laufen in kürze ab und Sie benötigen daher eine vorläufige Fahrberechtigung?
In diesen Fällen ist im Regelfall die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, da nur hier vorläufige Fahrberechtigungen ausgestellt werden können. Der vorläufige Nachweis gilt ebenfalls lediglich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument gültig.
Sollten Sie aktuell keine vorläufige Fahrberechtigung benötigen, können Sie den Antrag auch beim Bürger Service stellen.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E und der Klassen C/CE wird längstens für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Die Erlaubnis der Klassen C1/C1E erfolgt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. nach der Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für die Dauer von fünf Jahren.