Sterbefälle melden

Beschreibung

Beschreibung

Sterbefälle sind dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Diese Aufgabe wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber auch von einer anderen Personen vorgenommen werden.