Die deutsche Staatsangehörigkeit kann in den meisten Fällen durch einen Personalausweis oder Reisepass nachgewiesen werden, in dem die Staatsangehörigkeit „deutsch“ vermerkt ist.
In einigen Fällen reicht ein Personalausweis oder Reisepass aber zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht aus.
Dies ist der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde belegt werden muss, weil z.B. eine Behörde den urkundlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ausdrücklich benötigt oder Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.
In diesen Fällen kann die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Vor Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises prüft die Staatsangehörigkeitsstelle, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob sie zu einem späteren Zeitpunkt verloren wurde.
Weiteres:
Für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ein Beratungsgespräch (nur mit Termin) bei der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich.
Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsstelle
Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14
47051 Duisburg (Mitte)
Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsstelle ist nur per E-Mail erreichbar unter einbürgerungsbehoerdestadt-duisburgde