Wurden Ihnen die Ausweispapiere gestohlen, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen. Diese ist dann umgehend der Bürger-Service-Station vorzulegen, damit die Ausweispapiere als gestohlen gekennzeichnet werden können.
Haben Sie Ihre Ausweispapiere verloren, ist dies ebenso der Bürger-Service-Station zu melden.
Für die Neubeantragung der Unterlagen können Sie sich allerdings 2-3 Wochen Zeit lassen, da innerhalb dieser Zeitspanne oft Papiere wieder aufgefunden werden.
Für die Neubeantragung sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des Personalausweisses oder der Beantragung des Reisepasses vorzulegen.
Neubeantragung von verlorenen oder gestohlenen Papieren:
Können Sie sich nicht durch einen gültigen Ausweis legitimieren,
besteht trotzdem die Möglichkeit, neue Ausweispapiere zu beantragen. Sie müssen ein amtliches Dokument mit Lichtbild mitbringen. Dies kann z. B. ein Führerschein, ein Reisepass oder ein alter Ausweis sein.
Haben Sie kein amtliches Dokument mit Lichtbild kann ein naher Verwandter (Eltern mit Stammbuch, Großeltern, Kinder, Geschwister) die Identität bestätigen.
Wiederauffindung verlorener Reisepässe / Personalausweise:
Die Wiederauffindung der Dokumente muss der Bürger-Service-Station persönlich unter Vorlage des aufgefundenen Dokuments gemeldet werden. Von dort wird gfs. die Fahndungslöschung veranlasst.
Da in Großbritannien und Nordirland die Fahndungslöschung nicht automatisch erfolgt, sollten Sie bei einer Einreise nach Großbritannien und Nordirland das wiederaufgefundene Dokument nicht verwenden.