Nichtraucherschutz: Neufassung ab 01. Mai 2013

Die NRW-Landesregierung hat am 29. November 2012 ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Es ist am 01. Mai 2013 in Kraft getreten.

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW wird, wie im Bundesnichtraucherschutzgesetz, nicht zwischen verschiedenen Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigarren, elektrischen Zigaretten oder Shishas unterschieden. Die Nutzung dieser Produkte ist in Bereichen, in denen der gesetzliche Nichtraucherschutz besteht, nicht zulässig.