Geldspielgeräte - Aufstellungserlaubnis

Anträge auf Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten werden in dem Sachgebiet "Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten" des Bürger- und Ordnungsamtes bearbeitet.

Beschreibung

Beschreibung

In erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben (ohne Alkoholausschank) werden keine Erlaubnisse zum Aufstellen von Geldspielgeräten mehr erteilt (nach Spielverordnung §1 Abs. 2 Nr.4).