Geburtenanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Die Anmeldung kann von den Eltern oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Details
Dokumente
Zur Anmeldung eines Kindes beim Standesamt sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Die originale Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. bei Hausgeburten eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme.
- Die Geburtsurkunden der Eltern und wenn die Eltern miteinander verheiratet sind auch eine Eheurkunde.
- Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung erforderlich (von einem anerkannten Übersetzer).
- Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
Gebühren
Die Anmeldung einer Geburt ist gebührenfrei. Ein Teil der ausgestellten Urkunden und Bescheinigungen (z.B. für den Erhalt von Elterngeld, Kindergeld oder für die Krankenkasse) wird ebenfalls gebührenfrei ausgestellt. Für darüber hinaus erforderliche Urkunden wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € (für die erste Urkunde) bzw. 5,00 € (für jede weitere Urkunde) erhoben.
Diese können online im Serviceportal der Internetseite www.duisburg.de (Öffnet in einem neuen Tab) bestellt werden.
Bemerkung
In einigen Fällen (z.B. bei nicht verheirateten Eltern) besteht bei der Namensführung des Familiennamens des Kindes eine Wahlmöglichkeit. Bei nicht verheirateten Eltern kann darüber hinaus bei der Beurkundung des Kindes auch ein Vaterschaftsanerkennung aufgenommen werden. Sollten Sie hierzu eine Auskunft wünschen bzw. Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Sollten Sie bereits vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben wollen (bei nichtverheirateten Eltern hat ansonsten alleine die Mutter das Sorgerecht), ist dies beim Standesamt nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Jugendamt.
Institutionen
Für die Geburten, die in den Duisburger Krankenanstalten erfolgt sind, ist zuständig:
- Helios Kliniken Duisburg (St. Johannes-Hospital) - Standesamt Duisburg-Nord
- Ev. Krankenhaus Bethesda - Standesamt Duisburg-Mitte
- Sana Kliniken Duisburg (Städtische Kliniken Duisburg) - Standesamt Duisburg-Mitte
- Helios St. Anna Klinik - Standesamt Duisburg-Mitte
Sie können die zur Anmeldung der Geburt benötigten Originalunterlagen (siehe oben) den Standesämtern Duisburg-Nord und Duisburg-Mitte postalisch übersenden oder vorab einscannen und dem Standesamt (geburten-standesamt-nordstadt-duisburgde oder geburten-standesamt-mittestadt-duisburgde) zumailen (Die Originaldokumente sind in diesem Fall auf Verlangen nachzureichen).
Die Bearbeitungszeit für eine Geburtsbeurkundung beträgt, nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen / Dokumente, in der Regel ca. 1 - 2 Wochen. Sie werden telefonisch, oder per E-Mail benachrichtigt, falls eine persönliche Vorsprache, oder noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
- Wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und keinen gemeinsamen Ehenamen führen, reicht es zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes aus, dass beide Eltern die Geburtsanzeige des Krankenhauses unterschreiben und Kopien der Personalausweise / Reisepässe einreichen.
- Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und bereits eine Vaterschaftsanerkennung vorhanden ist, müssen beide Elternteile des Kindes - entweder bei Abgabe der Dokumente oder bei der Abholung der Geburtsurkunde - gemeinsam beim Standesamt vorsprechen, da die Bestimmung des Familiennamen des Kindes persönlich im Standesamt unterschrieben und beurkundet werden muss. Eine Vollmacht reicht hier nicht aus.
- Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und noch keine Vaterschaftsanerkennung vorhanden ist, muss ein Termin zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Namenserteilung/-bestimmung vereinbart werden.
Sollten die Elternteile die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen bzw. sprechen ist es erforderlich, eine Person zum Übersetzen mitzubringen.