Fundsachenversteigerung
Fundsachen, die bei der Stadt Duisburg abgegeben worden sind und die weder vom Eigentümer abgeholt noch vom Finder beansprucht wurden, werden nach Ablauf von 6 Monaten versteigert.
Fundsachen, die bei der Stadt Duisburg abgegeben worden sind und die weder vom Eigentümer abgeholt noch vom Finder beansprucht wurden, werden nach Ablauf von 6 Monaten versteigert.