Führerschein mit 17
Beschreibung
Beschreibung
Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. Erstwohnsitz) und möchten die Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17" erwerben?
Hierzu benötigen Sie zunächst immer das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten. Sobald Sie sich dann bei einer Fahrschule Ihrer Wahl angemeldet haben, stellen Sie bitte so schnell wie möglich den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, damit Ihr Antrag rechtzeitig zur Prüfungsreife bearbeitet werden kann.
Für die nachträgliche Eintragung einer Begleitperson wählen Sie bitte die Dienstleistung "Abholung & Versand von Führerscheinen
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Details
Dokumente
Aus Ihrem Antrag muss der Name sowie die Anschrift Ihrer Fahrschule leserlich hervorgehen, am besten lassen Sie diesen von Ihrer Fahrschule abstempeln oder füllen diesen gleich mit Ihrer Fahrschule aus.
Den Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen Sie dann mit dem unten verlinkten Antragsvordruck beim Bürgerservice Ihres Bezirksamtes. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Benötigt werden
- Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- Sehtest
- Ausbildungsnachweis über Erste Hilfe / Nachweise sind unbefristet gültig
- Im Falle eines alleinigen Sorgerechts: Negativattest des Jugendamtes
Zusätzlich ist eine Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigen und eine gesonderte Erklärung für jeden angegebenen Begleiter mit abzugeben. Muster hierfür erhalten Sie unten oder auch bei Ihrer Fahrschule oder beim Bürgerservice des Bezirksamtes.
Gebühren
Im Regelfall (Ersterwerb) 49,70€, bei einer Erweiterung von z.B. Klasse A1 sind es 47,60€. Hier sind die Gebühren für den praktischen Direktversand bereits enthalten.
Zusätzlich sind für die Überprüfung jeder Begleitperson 13,30 Euro und für die Prüfbescheinigung (wird anstelle des Führerscheines nach den bestandenen Führerscheinprüfungen mit Vollendung, des 17. Lebensjahres ausgehändigt) noch einmal 8,00 Euro zu entrichten.
Bei Eintragung der Schlüsselzahl 197 fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Im Falle des begleiteten Fahrens mit 17 erhalten Sie durch den Prüfer nach bestandener Fahrprüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, begleitet bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Beschränkung, dass Sie nur mit Begleitpersonen fahren dürfen. Ihre Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung. Der finale EU-Kartenführerschein wird Ihnen i.d.R. zu Ihrem 18. Geburtstag nach Hause geschickt. Bitte Änderungen der Meldeadresse mitteilen!
Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 Jahre in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Das Fahren unter 18 Jahren ist an einige Auflagen und Bedingungen geknüpft. Es muss die komplette Fahrschulausbildung absolviert werden. Darüber hinaus müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnisprüfungen abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann dabei 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer „alten“ Fahrerlaubnis der Klasse 3 sein. Darüber hinaus darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein.
Wenn eine Begleitperson ausfällt oder weitere Begleiter eingetragen werden sollen, sind die Anträge (Formulare siehe Downloads) beim Straßenverkehrsamt abzugeben. Für die Überprüfung und die neue Prüfbescheinigung sind Gebühren zu zahlen ( 13,30 Euro Überprüfungsgebühr pro Person und 8,00 Euro für die Prüfbescheinigung).
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer der in der Prüfbescheinigung eingetragenen, erfahrenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen. Die Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, einzige Ausnahme ist Österreich. Hier wird nach Klarstellung des österreichischen Verkehrsministeriums die Prüfbescheinigung zu den gleichen Bedingungen wie in Deutschland anerkannt (Angabe zur Ausnahme ohne Gewähr, zur aktuellen Rechtslage bitte z.B. bei einem deutschen Automobilclub nachfragen).
Die begleitende Person darf den Inhaber der Prüfbescheinigung nicht begleiten, wenn sie
1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Bearbeitungsdauer
Der oder die Jugendliche stellt einen Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit dem üblichen Antragsvordruck beim Bürgerservice des Bezirksamtes. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Die Warte- bzw. Bearbeitungszeit von Antragstellung bis zur Erteilung des Prüfauftrages beträgt 8 bis 10 Wochen, aktuell bis zu 16 Wochen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Formulare
- FahrerlaubnisantragPDF-Datei87,86 kB
- Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (Anlage 2a)PDF-Datei73,23 kB
- Angaben der Begleitpersonen (Anlage 2b)PDF-Datei20,45 kB
- Gesundheitsfragebogen (Anlage 3)PDF-Datei18,38 kB
- Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen (Anlage 4)PDF-Datei14,33 kB
- Ablegung der theoretischen Prüfung in einer Fremdsprache (Anlage 8)PDF-Datei66,66 kB
- Direktversand (Anlage 9)PDF-Datei141,77 kB
- Anlage 7PDF-Datei332,00 kB