Behinderung und Fahrerlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber festgelegt. Körperliche Mängel müssen jedoch die Eignung nicht generell ausschließen. Auch mit einer Behinderung ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis möglich. Die örtlichen Fahrschulen, der örtliche Fahrlehrerverband und die Reha-Zentren nennen Ihnen gern Fahrschulen, die sich auf die Behinderten-Ausbildung spezialisiert haben.

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