Fischerprüfung

Die Fischerei darf in NRW nur mit einem gültigen Fischereischein ausgeübt werden. Diesen erhält man nur nach einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung.

Beschreibung

Die Fischerprüfung wird von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde im Bürger- und Ordnungsamt für Duisburger*innen durchgeführt.
Der Antrag zur Anmeldung ist auf dieser Seite unter "Weitere Links und Download" hinterlegt. Bitte mit dem PC ausfüllen und als Anlage einer E-Mail an "jagdundfischereistadt-duisburgde" schicken.

Eine Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nähere Informationen enthält die Fischerprüfungsordnung NW. Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung werden von den Angelvereinen und -verbänden durchgeführt (siehe "Weitere Links und Download") und natürlich findet man auch eine Auswahl an Online-Lehrgängen im Internet. 

Voraussetzungen:

Mindestalter 13 Jahre

Nicht-Duisburger benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung ihrer Unteren Fischereibehörde am Wohnort. 

Die Fischerprüfungen finden fortlaufend statt.
Die nächsten Fischerprüfungen finden im Herbst 2023 statt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.