Fischerprüfung
Die Fischerei darf in NRW nur mit einem gültigen Fischereischein ausgeübt werden. Diesen erhält man nur nach einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung.
Beschreibung
Beschreibung
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde im Bürger- und Ordnungsamt für Duisburger*innen durchgeführt.
Der Antrag zur Anmeldung ist auf dieser Seite unter "Weitere Links und Download" hinterlegt. Bitte mit dem PC ausfüllen und als Anlage einer E-Mail an "jagdundfischereistadt-duisburgde" schicken.
Eine Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nähere Informationen enthält die Fischerprüfungsordnung NW. Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung werden von den Angelvereinen und -verbänden durchgeführt (siehe "Weitere Links und Download") und natürlich findet man auch eine Auswahl an Online-Lehrgängen im Internet.
Voraussetzungen:
Mindestalter 13 Jahre
Nicht-Duisburger benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung ihrer Unteren Fischereibehörde am Wohnort.
Neue Prüfungstermine werden zu Beginn des Jahres 2025 bekanntgegeben.