Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Taxischein“)

Beschreibung

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Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder ein Kraftfahrzeug im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugs- oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

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Wichtiger Hinweis: Die Pflicht zum Nachweis der Ortskenntnis ist mittlerweile komplett abgeschafft worden. Der stattdessen abzulegende "Sachkundenachweis" ist bisher nicht näher geregelt und kann insofern aktuell nicht beigebracht werden. Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung werden daher aktuell ohne den Nachweis ausgestellt, dieser wird allerdings bei Neuerteilungen und aktuellen "Erweiterungen" (von Mietwagen/Krankenwagen auf Taxi) bei der nächsten Verlängerung nachgefordert. Fragen hierzu können Sie im Rahmen Ihrer Vorsprache vor Ort klären, weitere Informationen liegen uns allerdings bis heute nicht vor.