Fahrerlaubnis - Freiwilliger Verzicht im Alter oder bei allgemeiner Nichteignung
Beschreibung
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Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und wollen Ihren Führerschein zurückgeben ?
Details
Dokumente
- Führerschein im Original
- Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck "Verzichtserklärung" (Link siehe unten)
Bemerkung
Falls Sie noch überlegen, ob es ratsam wäre, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, finden Sie (auch als Angehörige eines Betroffenen) hier einige Hinweise als Anregung, die allerdings keinesfalls abschließend sind.
Natürlich ist z.B. das Alter allein kein Grund für eine verminderte Fahrtauglichkeit, doch einige Fähigkeiten nehmen irgendwann schleichend mit den Jahren ab. Dazu gehören etwa Sehschärfe, Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit oder die ausreichende Beweglichkeit der Halswirbelsäule. Fällt z.B. aufgrund von Unbeweglichkeiten der Blick über die Schulter beim Abbiegen im Straßenverkehr zunehmend schwerer, können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und z.B. auch einem Spezialisten Möglichkeiten zur Kompensation besprechen. Auch bieten viele örtliche Fahrschulen oder Automobilclubs freiwillige Testfahrten an, bei denen Sie neben einer realistischen Einschätzung Ihrer Fähigkeiten auch nützliche Tipps zur Erhaltung Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten können. Die Ergebnisse dieser Fahrtests werden übrigens nicht an Behörden weitergeleitet, sondern dienen Ihrer alleinigen Information. Unten finden Sie unter „Links ins WWW“ weiterführende Seiten zu diesem Komplex.
Bemerken Sie selbst oder Ihre Angehörigen jedoch gravierende Einschränkungen, oder kam es gar schon zu brenzligen Situationen, sollten Sie spätestens jetzt handeln. So sollten Sie entweder eine solche Testfahrt wahrnehmen oder auch direkt den (verständlicherweise) oft schwierigen Entschluss fassen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, bevor es zu einem möglicherweise folgenschweren Unfall kommt. Beispiele für solche Unfälle sind des Öfteren aus der Presse zu entnehmen. Auch hierzu finden Sie einige Beispiele im Internet, entsprechende Zeitungsartikel können Sie mit einer Suchmaschine Ihrer Wahl finden.
Bitte bedenken Sie, dass neben Ihrer eigenen Gesundheit auch immer die der anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere unerfahrener Kinder) auf dem Spiel steht.
Ist etwas passiert, das Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aufkommen lässt, sind Sie also im Verkehr negativ aufgefallen oder haben einen Unfall verursacht, bei dem sich der Verdacht einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit ergibt, erhält die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel direkt eine Mitteilung z.B. von der Polizei, aber auch von Dritten. Daraufhin werden nach erster Klärung des Sachverhaltes meist entweder fachärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten angefordert, oder bei klaren Sachverhalten auch sofort die Fahrerlaubnis entzogen. All dies hat zum Teil hohe Kosten zur Folge, denen Sie mit einem Verzicht zuvorkommen können.
Gerne können Sie sich bei Unsicherheiten von uns beraten lassen, oder Sie suchen Rat bei einem Verkehrsmediziner, Automobilclub oder einer Fahrschule vor Ort.
Fristen
Auch bei einer laufenden Prüfung der Fahreignung unabhängig vom Grund (Erkrankungen, Alkohol, Drogen) können Sie jederzeit auf die Fahrerlaubnis verzichten. Hinweis: Nach einem Verzicht sind Sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und dürfen somit keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.
Sie können den Führerschein entweder persönlich im Bürgerservice Ihrer Wahl, im Straßenverkehrsamt abgeben oder mit einer entsprechenden Erklärung versenden an:
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde Duisburg
Theodor-Heuss-Str. 80
47167 Duisburg
Alternativ kann die von Ihnen unterschriebene Erklärung samt Führerschein auch durch eine durch Sie bestimmte Vertretung abgegeben werden. Hinweis für gerichtlich bestellte Betreuungspersonen: Je nach Betreuungsvollmacht können die Verzichtserklärungen selbstverständlich auch durch die gerichtlich bestellte Betreuung abgegeben werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die u.g. Ansprechpartner.
Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Führerschein ungültig gestempelt und Sie bekommen ihn als Andenken zurück. Sie erhalten außerdem eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe des Führerscheins.
Anschrift und Erreichbarkeit
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