Fahrerkarte
Fahrerkarten können ab sofort ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten am Informationsschalter beantragt werden. Beantragung einer Fahrerkarte zusammen mit anderen Dienstleistungen (z.B. Verlängerung C-Klassen) nur mit Termin.
Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 01.05.2006 ist aufgrund einer EU-Verordnung der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes Pflicht. Diese Pflicht erstreckt sich auf Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden. Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.
Die Fahrerkarte kann ohne Termin zu den Öffnungszeiten am Informationsschalter der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Bitte seien Sie jedoch mindestens 15 Minuten vor Schließung da.
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 bis 13:00
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8:00 bis 13:00
Donnerstag: 8:00 bis 13:00, sowie 14:00 bis 15:30
Freitag: 8:00 bis 13:00
+++ Beantragung einer Fahrerkarte zusammen mit anderen Dienstleistungen (z.B. Verlängerung C-Klassen) nur mit Termin - Jetzt hier online Wunschtermin buchen (Öffnet in einem neuen Tab) +++