Berichtigung des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bei Wohnortwechsel innerhalb Duisburgs

Beschreibung

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Einen Wohnortwechsel müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Diese Änderung kann auch im Bürgerservice der Bezirksverwaltungen beantragt werden.