Führerschein - Umschreibung einer ausländischen EU-/EWR- Fahrerlaubnis
Beschreibung
Beschreibung
Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. „Erstwohnsitz“) und besitzen einen Führerschein, der in einem EU-/EWR Staat ausgestellt wurde?
Seit dem 1. Juli 1996 müssen diese in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zwingend umgeschrieben werden. Ein freiwilliger Umtausch ist jedoch möglich, diesen beantragen Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Der Umfang der Berechtigungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der sog. Äquivalenzentscheidung. Unter "Weitere Links und Download" weiter unten finden Sie weitergehende Informationen hierzu.
Probezeit
Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird angerechnet.
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Details
Dokumente
- Original des ausländischen Führerscheines
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- Zusätzlich werden zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse C (Lkw) oder Klasse D (Bus), deren Erteilung länger als 5 Jahre zurückliegt, die folgenden Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung / Zeugnis über eine ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei- einer Augenärztin oder einem Augenarzt,
- einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ beziehungsweise „Betriebsmedizin“,
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- dem Gesundheitsamt oder
- einer Ärztin oder Arzt der öffentlichen Verwaltung.
Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung / ein ausgestelltes ärztliches Zeugnis ist zwei Jahre lang gültig.- Nachweis über gesundheitliche Eignung (Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck)
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden.
- zur Umschreibung einer Klasse D-Fahrerlaubnis (Bus), wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich
- Nachweis über eine Leistungspsychologische Untersuchung
An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen oder Hilfsorganisationen im Krankentransport.
Gebühren
36,30 € bis 43,90 € (abhängig vom erforderlichen Aufwand)
Zahlungsarten
Kartenzahlung wird in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugt, jedoch kann die Gebühr auch in bar gezahlt werden.
Bemerkung
Mit einem gültigen Führerschein aus einem der vorgenannten EU-/EWR- Staaten dürfen Sie vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen im Rahmen der Ihnen erteilten und noch gültigen Fahrerlaubnisklassen unbefristet Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen.
Es besteht keine Fahrberechtigung, wenn mindestens eine der nachfolgenden Einschränkungen vorliegt:
- Sie haben Ihren Führerschein nicht rechtmäßig erworben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbes weniger als sechs Monate (also weniger als 185 Tage) in dem betreffenden EU - Staat aufgehalten haben.
- Sie besitzen nur einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein.
- Sie hatten ausweislich der Angaben in Ihrem Führerschein oder aufgrund unbestreitbarer Informationen des ausstellenden Staates zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. (Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Sie die Fahrerlaubnis als Studierende/r oder Schüler/in einer Hochschule oder Schule während Ihres mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes in einem anderen EU/EWR Staat erworben haben.)
- Ihnen wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen oder abgelehnt (versagt) oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung auf die Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet.
- Ihnen darf aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden (Führerscheinsperre).
- Sie unterliegen im Inland oder in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, einem Fahrverbot oder der Führerschein ist nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden.
- Sie besaßen zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen EU/EWR Fahrerlaubnis eine deutsche Fahrerlaubnis.
- Ihre Fahrerlaubnis wurde in einem Staat der Europäischen Union aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht.
- Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis umgetauscht bzw. umgeschrieben worden ist, Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten (Ausnahme: Studierende, Schülerinnen und Schüler mit mindestens sechsmonatigem Aufenthalt).
Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird angerechnet.
Sofern Sie bei der Antragstellung Ihren ausländischen EU-/EWR-Führerschein abgeben, können Sie auch den Direktversand des deutschen Kartenführerscheins in Anspruch nehmen. Dies ist der schnellste und einfachste Weg - der deutsche Kartenführerschein wird dann direkt zu Ihnen nach Hause geschickt, in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen!
Bitte geben Sie an, dass Sie den Direktversand wünschen und Ihren ausländischen Führerschein hierfür sofort hinterlegen. Der deutsche Führerschein wird Ihnen dann im neutralen Brief (Inhalt von außen nicht erkennbar) per Einwurfeinschreiben an Ihre Meldeadresse geschickt. Direkt durch die Bundesdruckerei aus Berlin, die den Führerschein nach Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde herstellt. Ihr Vorteil: Zeitaufwändige, interne Wege zwischen den Behörden fallen somit einfach weg und Sie müssen auch nicht erneut bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen!
Ohne Direktversand können Sie 6 Wochen nach Beantragung hier vorsprechen, in der Regel sollte der Führerschein dann hier vorliegen.
Fristen
Für welchen Zeitraum eine Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland gültig bleibt, ist davon abhängig, in welchem Staat die ausländische Fahrerlaubnis erteilt wurde. Außerdem gibt es Kriterien, die eine Anerkennung ausschließen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
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Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
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Fahrerlaubnisbehörde |