Führerschein - Umschreibung einer ausländischen EU-/EWR- Fahrerlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. „Erstwohnsitz“) und besitzen einen Führerschein, der in einem EU-/EWR Staat ausgestellt wurde?

Seit dem 1. Juli 1996 müssen diese in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zwingend umgeschrieben werden. Ein freiwilliger Umtausch ist jedoch möglich, diesen beantragen Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Der Umfang der Berechtigungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der sog. Äquivalenzentscheidung. Unter "Weitere Links und Download" weiter unten finden Sie weitergehende Informationen hierzu. 

Probezeit
Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird angerechnet.

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