Fundsachen-Verlustbescheinigung
Manche Versicherungen verlangen eine Bescheinigung der Stadtverwaltung, aus der hervorgeht, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden wurde.
Beschreibung
Beschreibung
Diese Bescheinigung stellen die Bürgerservicestationen jeden Bezirkes aus.
Der Geschädigte sollte selbst erscheinen, um genaue Angaben machen zu können. Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.
Die Bescheinigung wird 4 Tage nach Verlust beantragt (außer Fahrräder, hier erst nach 4 Wochen).
Bei gestohlenen Fahrrädern sind außerdem weitere Angaben nötig (Hersteller, Rahmennr. etc.).