Einbürgerung

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Beschreibung

Beschreibung

Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland oder
  • 7-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt bei erfolgreicher Teilnahme an einem ausländerrechtlichen Integrationskurs oder
  • 6-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt bei besonderen Integrationsleistungen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsrecht, mit dem eine Einbürgerung möglich ist (von einer Einbürgerung ausgeschlossen sind AE-Inhaber nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5, 104c AufenthG)
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen durch:
    ein anerkanntes Sprachzertifikat "B1", Schulbesuch oder Abschluss einer Ausbildung / Studium in Deutschland
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden.
  • Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen durch: ein anerkanntes Sprachzertifikat "B1", Schulbesuch oder Abschluss einer Ausbildung / Studium in Deutschland
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Von den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gibt es auch Ausnahmen, z.B.

  • beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
  • bei der Aufenthaltszeit
  • bei geringfügiger Straffälligkeit
  • bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit

die in einem Beratungsgespräch geklärt werden können.