Eheschließung

Beschreibung

Beschreibung

In den Duisburger Trausälen ist die Anzahl der an einer standesamtlichen Eheschließung teilnehmenden Personen begrenzt.

Anhand der Größe sind im Trausaal des Duisburger Rathauses neben dem/der Standesbeamten*in und dem Brautpaar noch 40 weitere Personen erlaubt. Im Trauzimmer des Standesamtes Nord in Duisburg-Hamborn sind neben dem/der Standesbeamten*in und dem Brautpaar noch 18 weitere Personen erlaubt. Im Trauzimmer des Standesamtes  West in Duisburg-Rheinhausen sind neben dem/der Standesbeamten*in und dem Brautpaar noch 9  weitere Personen erlaubt. 

Vor einer Eheschließung hat die Standesbeamtin/ der Standesbeamte die Personalien, den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit und die Begründung und Auflösung evtl. Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften der Verlobten zu prüfen.

Hierzu haben die Verlobten ihre Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes einer der beiden Verlobten anzumelden und die nachstehend aufgeführten Unterlagen einzureichen.

Es empfiehlt sich, die Eheschließung möglichst frühzeitig anzumelden, damit ein konkreter Termin für die Eheschließung reserviert werden kann und evtl. noch fehlende Unterlagen beschafft werden können. Eine Anmeldung zur Eheschließung ist ab 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich.

Zur Reservierung eines Eheschließungstermins können Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Dies ist aber erst (genau) 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich. Die Telefonnummern werden Ihnen nach vorheriger Email-Anfrage mitgeteilt.

Die Anmeldung der Eheschließung hat von beiden Verlobten zu erfolgen. Soweit nur ein Verlobter die Eheschließung anmeldet, benötigt er vom anderen Verlobten eine besondere Vollmacht. Der Vordruck hierzu wird Ihnen unter dem Punkt "Weitere Links und Download" zur Verfügung gestellt.

Die Anmeldung zur Eheschließung wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung - mit dem zuständigen Standesamt - entgegengenommen.

Nichtdeutscher Verlobte

Soweit ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt die Standesbeamtin/ der Standesbeamte von den Heimatbehörden ein "Ehefähigkeitszeugnis", mit dem bestätigt wird, dass nach dem Recht des jeweiligen Heimatlandes der Ehe der Verlobten keine Hindernisse entgegenstehen.

Wenn die Heimatbehörden eines ausländischen Verlobten keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wird eine "Befreiung von der Vorlage zur Ehefähigkeitszeugnisses" benötigt, die nach Prüfung vom Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt wird. Der Antrag hierzu wird bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt aufgenommen und an das Oberlandesgericht weitergeleitet.

Das Antragsverfahren zur Erteilung der "Befreiung von der Vorlage zur Ehefähigkeitszeugnisses"  kann zum Teil lange dauern und auch kostenintensiv sein, da die eingereichten ausländischen Urkunden oft über die jeweiligen deutschen Auslandsvertretung überprüft werden.

Hinweis:

In Duisburg gibt es drei Standesämter.  

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt. 

  • Standesamt Duisburg-Nord: Zuständig für die Stadtbezirke Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck
  • Standesamt Duisburg-Mitte: Zuständig für die Stadtbezirke Mitte und Süd
  • Standesamt Duisburg-West: Zuständig für die Stadtbezirke Homberg/Ruhrort/Baerl und Rheinhause

Momentan sind die Standesämter Duisburg-Mitte und Duisburg-West, aufgrund personeller Ausfälle, überlastet. Aufgrund der enormen Anzahl an eingehenden Anfragen, Anliegen und Unterlagen, die täglich per Mail, telefonisch und postalisch in den Standesämtern eingehen, kommt es daher leider zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Anliegen.

Dies betrifft auch die telefonische Erreichbarkeit und die Beantwortung von Emails.