Brauchtums-/Osterfeuer anmelden
Das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme stellen z. B. Brauchtumsfeuer zu Ostern oder St. Martin dar.
Beschreibung
Beschreibung
Osterfeuer sind in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag einmalig je Veranstalter in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 gestattet. Martinsfeuer sind nur in Verbindung mit einem Martinszug gestattet.
Veranstalter können in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine, Schulen und Kindergärten sein.
Das Abbrennen ist dem Bürger- und Ordnungsamt jeweils 4 Wochen vorher unter Benennung einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson schriftlich anzuzeigen.
Es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden. Zu Gebäuden und brennbaren Stoffen sowie zu Baum- und Heckenbeständen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde (per E-Mail an unbstadt-duisburgde) einzuholen. Diese Befreiung ist mit Kosten verbunden.
Das Feuer muss dem Brauchtum dienen und der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die Betreiber erhalten vom Bürger- und Ordnungsamt ein Merkblatt mit den erforderlichen Auflagen. Polizei und Feuerwehr werden vom Bürger- und Ordnungsamt automatisch über die Brauchtumsfeuer informiert.
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sofern bei der Veranstaltung Musik und/oder Alkoholausschank vorgesehen ist, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Hierfür steht die Zentrale Eingangs und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB) als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Die ausgefüllte Anmeldung übersenden Sie bitte unterschrieben per Fax unter der Nummer 0203 283 8491 oder per E-Mail an veranstaltungenstadt-duisburgde. Gerne können Sie Ihre Anmeldung auch persönlich im Bürger- und Ordnungsamt montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr auf der Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051, abgeben.